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STEUERLICHE ABSETZBARKEIT EURER SPENDEN - INFO
Wir freuen uns, dass unser Trägerverein “Father’s House” den Bescheid des Finanzamts über die Zuerkennung der Spendenbegünstigung ab 2024 erhalten hat.
Dadurch können Spenden beim Steuerausgleich berücksichtigt werden bzw. von Firmen steuerlich geltend gemacht werden. Die Nummer hierzu ist SO-21429. Für den persönlichen Steuerausgleich musst du dazu nichts tun. Von amtswegen obliegt dem Verein die Pflicht, Spenden bis Ende Februar des Folgejahres zu melden, wenn vom Spender die notwendigen Daten (Name und Geburtsdatum) zur Verfügung gestellt wurden.
Wenn ihr die Meldung der Spenden wünscht - bitte Geburtsdatum bei uns bekannt geben!
Solltet ihr die Meldung ans Finanzamt nicht wünschen, aber einmal euer Geburtsdatum angegeben haben, bitte auch ein Mail schreiben. office@fathershouse.at |